Eigene Garantieerweiterung

denkform ® 36 Garantie:

Die denkform ® 36 Monate Garantie bietet Schutz bei Hardwareschäden, die durch Konstruktions-, Material-, Berechnungs-, Hersteller- oder Montagefehler entstanden sind. Sie garantiert Ihnen, dass hier keine zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen, falls Ihr Gerät innerhalb der Laufzeit einen derartigen Defekt hat. Ersatzteile und Arbeitszeit sind durch die Garantie bereits abgedeckt. Die Rechnung der denkform ® gmbh stellt für Sie den Nachweis und die Berechtigung dar, im Falle eines Hardware-Schadens die Leistungen bei der denkform ® gmbh einzufordern. Die Ersatzleistung beschränkt sich unter Ausschluss eines jeden weiteren Anspruches auf die Freistellung des Geräteinhabers von den Kosten der Reparatur eines Hardwareschadens des beschädigten Gerätes durch die denkform ® gmbh. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass bei der Reparatur Änderungen oder Konstruktionsverbesserungen vorgenommen werden, gehen zu Lasten des Geräteinhabers.

Hardwareschaden:

Hierbei handelt es sich um Schäden, die bei normalem Gebrauch des Gerätes entstanden sind. Als Beispiel gelten hier defekte Netzteile oder Hauptplatinen von Computern etc. Bringen Sie Ihr Gerät zur denkform ® gmbh. Dort wird das Gerät analysiert und repariert. Falls es sich um einen definierten Hardwareschaden handelt, bezahlen Sie innerhalb der Laufzeit der denkform ® 36 Garantie keine Reparaturkosten. Falls sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, haben Sie Recht auf ein Ersatzgerät wie unten beschrieben.

Ersatzgerät:

Das bedeutet, dass Sie im Falle einer technisch unmöglichen bzw. einer unwirtschaftlichen Reparatur aufgrund eines definierten Hardwareschadens als Ersatz für Ihr altes, defektes Gerät ein Neugerät erhalten, dass technisch dem alten Gerät zumindest gleich oder besser gestellt ist (mindestens gleicher Art und Güte). Bei Verfügbarkeit gleichwertiger Geräte besteht kein Anspruch auf technisch bessere, selbst wenn diese dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würden. Bitte beachten Sie auf jeden Fall, dass bei entsprechender Ersatzleistung der denkform ® gmbh die Herausgabe des alten Gerätes mit den originalen Zubehörteilen verlangt werden kann. Bingen Sie daher am besten bei Ersatz Ihres Gerätes die Originalverpackung mit dem ursprünglichen Zubehör zu denkform ® gmbh mit.

Gültigkeit:

Die denkform ® 36 Garantie gilt 36 Monate ab Rechnungsdatum.

Ablöse:

Eine Ablöse von Schäden in Bargeld ist nicht möglich.

Schadensfall:

Im Schadensfall nehmen Sie Kontakt mit der denkform ® gmbh auf.

Weiterveräußerung:

Die denkform ® 36 Garantie ist nicht übertragbar und gilt nur für den Erstkäufer. Im Falle eines Verkaufs der Geräte erlöschen sämtliche denkform ® 36 Garantieansprüche.

Rechte bei Sach- oder Rechtsmängeln:

Ihre Rechte bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften und sind wie folgt beschränkt. Beim Kauf von Produkten durch Verbraucher gilt eine Verjährungsfrist für gesetzliche Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln von 2 Jahren; für alle anderen Käufer, die nicht Verbraucher sind, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Neben den oben stehenden denkform ® 36 Garantiebedingungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der denkform ® gmbh (http://www.denkform.net/ueberuns/agb.php).

Salvatorische Klausel:

Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Bedingungen bzw. eines Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Falle sind beide Parteien verpflichtet, eine Regelung herbeizuführen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Dies gilt auch im Fall einer Regelungslücke.

Nicht gedeckt sind:

  • Schäden an und durch Software bzw. Datenbestand
  • Kosten für die Anfahrt
  • Kosten für eine Datensicherung
  • Reparaturkosten für jegliche Schäden aus Softwareproblemen
  • jeglicher Ersatz für Sachfolge- oder Vermögensschäden Schäden an Leuchtmitteln und Röhren und damit fest verbundener Baugruppen, Schäden an Verbrauchsmaterialien und Verschleißteilen (Akkus, Batterien, Hintergrundbeleuchtung, etc.) sowie allen Materialien die zur Aufbringung von Daten auf Trägermaterial notwendig sind (Toner, Tintenpatronen, Belichtungstrommeln etc.)
  • Schäden, die durch die Verwendung des Gerätes außerhalb der vom Hersteller angegebenen Zwecke, Betriebsanleitungen und Betriebsvorschriften entstanden sind
  • Schäden, für die ein Dritter aufgrund von Garantie- und Gewährleistungsbestimmungen sowie sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen (z.B.: Versicherungsschäden) zu haften hat
  • Schäden durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung durch die denkform ® gmbh erfolgt sind
  • Kosten für Service-, Justierung- und Reinigungsarbeiten
  • Schäden, die den vom Hersteller vorgegebenen Betrieb des Gerätes nicht beeinträchtigen (kosmetische Beeinträchtigungen wie Kratzer etc.)