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Preisänderungen von iPad & iPhone

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Mit einer sogenannten Urheberabgabe soll laut Deutschlands Digitalverband bitkom „das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden“. Die Hersteller und Importeure von PCs müssen diese Pauschale schon seit längerer Zeit bezahlen. Nun wird sie seit 2016 auch auf Mobile Devices: Tablets & Smartphones erhoben.

Anfallende Kosten werden an Kundern weitergegeben werden

8,75 Euro pro Tablet und 6,25 pro Smartphone sind damit seit Beginn des Jahres fällig. Dies klingt beim einzelnen Gerät zunächst nicht viel, auf die Masse hochgerechnet zahlen Kunden aber Millionen von Euro drauf. Unternehmen, die Mitglieder im bitkom-Digitalverband sind, zahlen 7 bzw. 5 Euro. Auch Apple ist ein Angehöriger des Verbands und zahlt damit den verminderten Satz an Gebühren für ihre Geräte. Für die Erhebung der Pauschale von den Herstellen und für die Weitergabe an die Uhrheber, der in der Theorie kopierten Inhalte, sind laut den bitkom Verwaltungsgesellschaften wie die VG Wort, VGL und die Gema verantwortlich.

Eine durchaus berechtigte Frage "Woher kommen diese Beiträge plötlich ?": Smartphones und Tablets gibt es ja nicht erst seit gestern. Die oben genannten Pauschalen sind das Ergebnis zäher und langer Verhandlungen zwischen bitkom und den Verwertungsgesellschaften, die ursprünglich satte 36 Euro für Smartphones und 15 Euro für Tablets forderten. Bitkom erklärt es sei vorgesehen, dass die Hersteller diese Kosten an ihre Kunden weitergeben. Das legale Kopieren von urheberrechtlich geschütztem Material im privaten Rahmen wird gleich indirekt beim Kauf des Geräts in Rechnung gestellt. Mit der Preiserhöhung ihrer Produkte hält sich Apple im Endeffekt nur an Deutschlands neue Vorgaben. Ob nun andere Hersteller ebenfalls ihre Preise erhöhen oder die Gebühr im Gegensatz zu Apple aus Kulanz selbst übernehmen, wird sich zeigen.