Allgemeine
Geschäfts­bedingungen &
Qualitätsstandards

der denkform® GmbH

der denkform® GmbH

1.01 Allgemeines

1. Die Geschäftsbedingungen der denkform® GmbH, nachfolgend denkform®, gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern und Unternehmern.

2. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.02 Lieferbedingungen

1. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden gelten nur dann als von denkform® anerkannt, wenn diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
3. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. denkform® ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über eine Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5. An unsere Kostenvoranschläge sowie weitere Angebote halten wir uns 7 Tage gebunden. Wenn zwischen Auftragsbestätigung (Bestellannahme) durch uns und der Übergabe bzw. der Lieferung unerwartete Erhöhungen der Preise eintreten (insbesondere der Umsatzsteuer), so werden wir uns mit unserem Kunden in Verbindung setzen und Verhandlungen mit dem Ziel der Neufestsetzung der Preise aufnehmen. Führen diese Verhandlungen zu keinem Ergebnis, so haben wir und unser Kunde das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.
6. Zwecks Erbringung der von denkform® vertraglich geschuldeten Leistungen ist denkform ® berechtigt, Drittunternehmer einzubinden.

1.03 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
3. denkform® ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

1.04 Widerrufs- und Rückgaberecht

1. Bei Fernabsatzverträgen i.S.d. § 312b BGB hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

1.05 Verfügung

1. denkform® GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Lieferungen, Serviceleistungen und die Installation von Geräten und Software erfolgen nur nach Absprache und auf Rechnung des Bestellers. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der jeweils anfallenden Portokosten des beauftragten Beförderers (UPS [nach Gewicht]). Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung, EC-Karte oder Vorauskasse leisten.
2. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungszugang den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Unternehmer ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten; § 354a HGB bleibt unberührt. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von denkform® GmbH anerkannt worden sind.

1.06 Gefahrübergang

1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

1.07 Gewährleistung

1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
6. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
7. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
8. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

1.08 Haftungsbeschränkungen

1. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
4. Für Schadensersatzansprüche, gleich ob aus Warenlieferung, Dienst- oder Werkleistung resultierend, aus Unmöglichkeit der Leistung und aus Pflichtverletzung haftet denkform® nur
a) ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten des Auftragnehmers oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden,
b) unter Begrenzung auf die Schäden, die vertragstypisch und vorhersehbar sind, für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, oder für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen von denkform® grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit (u.a. für entfernte Folgeschäden) ist für jeden einzelnen Schadensfall auf einen Betrag in Höhe der vertraglichen Vergütung beschränkt. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer verjähren solche Ansprüche in einem Jahr. Die Haftung für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, wegen Arglist und für Personenschäden bleibt davon unberührt.
5. Für Schäden, die auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, haftet denkform® nur insoweit, als diese durch eine solche Zusicherung umfasst sein sollten.
6. denkform® haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internet, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich oder dem ihrer Erfüllungsgehilfen liegen.

1.09 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wiesbaden. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
4. Alle Vereinbarungen, insbesondere solche, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden.

2.01 Allgemeines

Die denkform® erbringt offene Schulungsleistungen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen, ergänzende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden jedweder Art bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die denkform®. Für andere Dienstleistungen der denkform® wie z.B. Coaching und Beratung ist diese AGB nicht gültig.

2.02 Anmeldungen

Aus didaktischen und räumlichen Gründen ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Es werden die Teilnehmer nach der Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt. Ihre Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert und im Rahmen der Teilnahmeregistrierung an die ScrumAlliance weitergegeben. Die Auftragsabwicklung durch die denkform® erfolgt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehung offenbarten Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für eigene geschäftliche Zwecke durch denkform® und dessen Partnern verwendet werden.

2.03 Kursgebühren

Maßgebend für die Rechnungsstellung sind die zur Zeit der Bestellung aufgeführten Preise. Die Preise verstehen sich exkl. fälliger Mehrwertsteuer. Die publizierten Preise können jederzeit ohne besondere Ankündigung geändert werden. Die Gebühren für den Besuch der Schulungen sind in der Währung der Rechnungsstellung zu entrichten und 8 Tage vor dem ersten Kurstag fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Schulungen berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der Schulungsgebühr. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die denkform® berechtigt, ohne weitere Mahnung Verzugszinsen gem. der gesetzlichen Regelungen zu berechnen.

2.04 Absagen und Widerrufsrecht

Die Anmeldung ist verbindlich. In einem Verhinderungsfall können Sie bis 15 Arbeitstage vor Kursbeginn ohne Kostenfolge umbuchen oder sich abmelden. Bei einer Abmeldung oder Änderung nach Ablauf dieser Frist gelten folgende Konditionen:

  • Umbuchung (Termin oder Teilnehmer) - 10% der Kursgebühr.
  • Abmeldung bis 14 Tage vor Beginn einer Veranstaltung und bei Fernbleiben vom Seminar - 100% der Seminargebühr.

Um eine Änderung oder Abmeldung zu bewilligen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kundendienst der denkform® auf: +49 6122 72678-0 oder 0700-denkform oder per Kontakt-Formular auf www.denkform.net auf. Die denkform® wird spätestens 3 Tage vor Schulungsbeginn entscheiden, ob der Kurs stattfindet. Die denkform® behält sich Absagen aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der vom Schulungstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten) vor. Im Falle einer Absage seitens denkform® erfolgt in Absprache mit Ihnen eine Umbuchung auf einen anderen Termin und/oder Veranstaltungsort gemäß Absatz 5. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie Ihre bezahlten Gebühren zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Bei Gruppenbuchungen ab 5 Teilnehmern sind die Termine und Anzahl der Teilnehmer bindend ab Buchungstag.

2.05 Durchführungsabweichung und -voraussetzungen

Die denkform® behält sich vor Termine, Durchführungsorte und Trainer zu ändern. Die für den Veranstaltungsbesuch notwendigen weiteren Voraussetzungen sind aus den Seminarbeschreibungen ersichtlich. Die denkform® behält sich vor, einen Teilnehmer zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen bzw. aus einer begonnenen Veranstaltung wieder auszuladen, wenn er offensichtlich die Voraussetzungen nicht erfüllt.

2.06 Kursleistungen

Dauer, Preis, Kursziele, Inhalt, Zielgruppe, Kursvoraussetzungen, Details über die Durchführung sind den jeweiligen Kursbeschreibungen zu entnehmen. Im Kurspreis sind, soweit erforderlich, Material und die Benutzung der Informatiksysteme enthalten, es sei denn, in der Kursbeschreibung ist etwas anderes angegeben. Reise-, Verpflegungs- & Unterkunftskosten gehen zu Lasten des Kunden.

2.07 Zertifikate

Der/die KursteilnehmerIn erhält auf Wunsch bei einem erfolgreichen Abschluss ein Teilnahme-Zertifikat. Je nach Kurstyp wird der/die KursteilnehmerIn bei der zertifizierenden Organisation angemeldet (z.B. ScrumAlliance). Der/die TeilnehmerIn muss hierzu die gesamte Kurszeit anwesend sein.

2.08 Preise und Rechnungsstellung

(1) Es gelten die Konditionen der zum Zeitpunkt der Veranstaltungsdurchführung gültigen Preisliste. Bei Firmenschulungen und vergleichbaren Veranstaltungen sowie Consultingleistungen gelten die Konditionen des dedizierten Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung. Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Seminarpreisminderung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Irrtümer in der Preisstellung sind ausdrücklich vorbehalten.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Anmeldung. Die Zahlung ist vor Seminarbeginn ohne Abzug fällig. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform. Angegebene Preise sind freibleibend und unverbindlich. Angebote behalten 7 Tage ihre Gültigkeit.
(3) Mahnverfahren gehen zu Lasten des Kunden. Die denkform® berechnet für Mahnmitteilungen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5.-. Unberechtigte Mahnmitteilungen bei Zahlungsüberschneidungen gehen nicht zu Lasten des Kunden. Die erste Mahnung erfolgt am 10.ten Tag nach erfolgter Schulung und Ablauf des Zahlungszieles. Die zweite Mahnung erfolgt nach Verstreichen weiterer 7 Tage.

2.09 Hotel und Unterkunft

Für die Unterkunft während einer Veranstaltung hat der Teilnehmer bzw. der Auftraggeber Sorge zu tragen. Erfolgt bei Veranstaltungen (z.B. Hotelseminaren) eine Buchung des Hotels bzw. der Unterkunft durch die denkform®, dann geschieht dies im Auftrag des Teilnehmers. Die von der denkform® ausgehandelten speziellen Konditionen werden auf den Teilnehmer / Auftraggeber übertragen.

2.10 Urheberrechte und Copyright

Die Leistung kann neben der Erbringung der Schulung auch (je nach Seminar) die Bereitstellung der zugehörigen Schulungsunterlagen zum Verbleib bei den Teilnehmern umfassen. An diesen Unterlagen räumt die denkform® das einfache Recht ein, diese für ausschließlich eigene und interne Zwecke zu nutzen. Alle weitergehenden Rechte, einschließlich derjenigen der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus behält sich die denkform® vor. Kein Teil der Schulungsunterlagen darf - auch auszugsweise - ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form - auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung - reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die Aufnahme des Kurses mit elektronischen Systemen (Audio, Video) ist ohne Einwilligung der denkform® nicht gestattet.

2.11 Haftung

(1) Die denkform® haftet nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, im Falle grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf nach der Art der Leistung vorhersehbare, vertragstypische, unmittelbare Durchschnittsschäden. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der denkform®.
(2) Die denkform® haftet weder für mittelbare Schäden (z.B. Folgeschäden, reine Vermögensschäden oder entgangenen Gewinn) noch für Verlust von Daten und/oder Programmen.
(3) Schadensersatzansprüche gegen die denkform® verjähren in 12 Monaten.
(4) Für vom Teilnehmer/Auftraggeber während einer Schulung eingebrachte Sachen erfolgt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
(5) Kann ein geplanter Kurs infolge höherer Gewalt (z.B Unfall, Krankheit eines Kursleiters usw.) nicht durchgeführt werden, beschränkt sich die Haftung für vergeblich angereiste Kursteilnehmer auf eine Entschädigung vom maximal EUR 50.00 / Person.

2.12 Datenschutz / Vertraulichkeit

Die denkform® verpflichtet sich, Informationen - gleich welcher Art - über den Teilnehmer und/oder die Geschäfts- und/oder Betriebsinterna vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer/Auftraggeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden, soweit es für den Zweck des Vertrages erforderlich ist.

2.13 Sonstiges

(1) Die denkform GmbH ist unabhängig von Art und Inhalt der Schulung berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten uneingeschränkt der Mithilfe Dritter zu bedienen. Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
(3) denkform® behält sich das Recht vor, das Programmangebot sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Es gelten jeweils die bei Vertragsabschluss geltenden Bestimmungen, die Sie schriftlich bei der Kursbestätigung erhalten. Die aktuell gültigen Bestimmungen können jederzeit auf der Website der denkform® eingesehen werden.
(4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag an die denkform® ist das Gericht der Niederlassung der denkform®.

Bei allen Mietgeschäften mit denkform® gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von denkform® und diese besonderen Geschäftsbedingungen für das Mietgeschäft.

3.01 Mietgebühr

Die Mietgebühr für die Überlassung der Schulungsräume samt Zubehör richtet sich nach der bei Vertragsabschluss geltenden Preisliste. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftform. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Mietdauer errechnet sich aus den Tagen zwischen Beginn und Ende der Seminartage in der denkform®.

3.02 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der denkform® sind sofort nach Erhalt zahlbar. Bei längerer Mietdauer ist die denkform® berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine ist die denkform® ohne weiteres berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen und die sofortige Abgabe der Seminarräume zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht, gleich aus welchem Grund, steht dem Mieter nicht zu.

3.03 Schäden und Haftung

Der Mieter übernimmt während der Mietdauer für die gemieteten Seminarräume samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung, dies gilt für alle vermeidbaren als auch für Zufallsschäden. Die denkform® empfiehlt dem Mieter, eine diese Fälle abdeckende Versicherung abzuschließen. Die denkform® stellt die Geräte dem Mieter betriebsbereit und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung; Beanstandungen sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Die denkform® haftet keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die durch etwaige Störungen von Geräten oder Zubehör entstehen sollten. Durch den Mieter zerstörte oder abhanden gekommene Geräte werden ihm zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Beschädigte Leuchtmittel werden zum Tagespreis berechnet. Technische Änderungen oder Anpassungen der gestellten Geräte (wie z.B. Verbindungsstecker demontieren, Kabel verkürzen, Öffnen der Geräte zur Veränderung der Komponenten) sind nicht gestattet. Die Rückgabe von Kabeln hat in aufgewickeltem Zustand zu erfolgen. Der Mieter ist weder von der Zahlung befreit noch zur Minderung des Mietpreises berechtigt, falls an einem Gerät während der Mietdauer ein Defekt entsteht.

3.04 Eigentumsvorbehalt

Die denkform® verbleibt für alle vermieteten Geräte uneingeschränkter Eigentümer. Eine Weiterveräußerung oder Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet. Sicherungsübereignung, Verpfändung oder sonst irgendeine Belastung der Geräte der denkform® ist nicht zulässig und gegenüber der denkform® unwirksam. Diese Mietbedingungen gelten in Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der denkform®, die durch Auftragserteilung durch den Kunden ausdrücklich und ausschließlich anerkannt werden. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der denkform®. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Wiesbaden.

4.01 Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

1. Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, die wir mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen schließen, unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.
3. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
4. Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Besteller jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.
5. „Ware“ im Sinne dieses Vertrages sind alle vertragsgemäß dem Besteller zu überlassenden Gegenstände einschließlich Software, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt wird.

4.02 Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag, Annahmen, Nachtragsangebote

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Bestellers sind angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben.
2. An allen dem Besteller über einen Kauf hinausgehende überlassenen Unterlagen, insbesondere Datenträgern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen und Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Wir sind berechtigt, Unterlagen jederzeit herauszuverlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.
3. Der Besteller ist verpflichtet, unser Angebot sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für Projektangebote, in denen wir als solche bezeichnete Annahmen getroffen haben, die wir unserer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrundegelegt haben. Treffen derartige Annahmen nicht zu, wird uns der Besteller davon unterrichten, damit wir das Angebot korrigieren können.
4. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
5. Wird im Auftrag des Bestellers ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Besteller zu erstatten.

4.03 Beschaffenheit der Waren oder Leistungen

1. Unsere Waren sind ausschließlich für die Nutzung durch Unternehmer bestimmt. Beabsichtigt der Besteller, die von uns erworbene Ware als gewerblicher Zwischenhändler an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer zu liefern, der seinerseits Verbraucher mit derartigen Waren beliefert, hat er uns darauf hinzuweisen.
2. Die in unseren öffentlichen Äußerungen, wie Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind. Öffentliche Äußerungen eines dritten Herstellers oder seines Gehilfen gehören nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im Vertrag vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu Eigen gemacht haben.
3. Wir behalten uns bis zur Lieferung handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
4. Angaben zur Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Ware oder Leistung enthalten keine Garantie (Zusicherung) im Sinne des § 443 BGB, wenn wir eine solche nicht ausdrücklich schriftlich übernommen haben. Leistet ein dritter Hersteller eines Produktes Produkte eine Garantie, wird diese an den Besteller weitergeben; der Umfang der gegebenenfalls erteilten Herstellergarantie ergibt sich aus den Garantiebedingungen des dritten Herstellers.
5. Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Bestellers erstellt oder verändert so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Dem Besteller stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom Besteller verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software zurückzuführen sind.

4.04 Ergänzende Bestimmungen zur Beschaffenheit von Software

1. Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Bestellers hergestellt worden ist. Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
2. Software wird, wenn nichts anderes vereinbart wird, in einer für die jeweils zugrunde liegende Hardware geeigneten Fassung (Betriebssystem Microsoft Windows oder Apple macOS (jeweils aktuelle Versionen) zum Zeitpunkt der Bestellung) geliefert.
3. Bei Standardsoftware dritter Hersteller liefern wir dem Besteller die Original-Anwenderdokumentation des Herstellers. Zur Lieferung einer darüber hinausgehenden Dokumentation sind wir nicht verpflichtet. Auf Wunsch erhält der Besteller schon vor Vertragsschluss Einsicht in die zu liefernden Original-Anwenderdokumentation. Im Übrigen wird die Dokumentation als Online-Hilfe im Rahmen der Software geliefert. Wünscht der Besteller eine weitergehende schriftliche Dokumentation, so kann er uns dies vor Vertragsschluss mitteilen. Wir werden ihm dann ein Angebot über eine solche Dokumentation erteilen.
4. Ist Software zu liefern, so sind wir verpflichtet, den Objektcode auf einem Datenträger zu übergeben. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe oder Offenlegung des Quellcodes.
5. Sind wir zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt der Besteller dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor Installation erfüllt sind.
6. Soweit Hardware von uns geliefert wird, hat der Kunde eine geeignete Hardware und Softwareumgebung insoweit sicherzustellen, sofern eigene oder von Dritten erworbene Hardware oder Software von uns anzubinden ist.
7. Die Einrichtung geeigneter Bildschirmarbeitsplätze, insbesondere die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, wird von uns weder geschuldet noch geprüft, sondern ist Sache des Kunden.
8. Während Testbetrieben und während der Installation wird der Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage erforderlichenfalls einstellen. Er wird vor jeder Installation für die Sicherung aller seiner Daten sorgen.

4.05 Nutzungsrechte

1. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung auf den Besteller über. Soweit vor vollständiger Bezahlung Nutzungsmöglichkeiten eingeräumt werden, sind diese jederzeit widerruflich.
2. Bei Standardsoftware gelten die Nutzungsbedingungen des Herstellers. Dem Besteller werden diese Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt. Soweit sich nicht aus diesen oder zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Nutzungsbedingungen, etwas anderes ergibt, gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.
3. Der Besteller erhält eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Erlaubnis zur Nutzung der Software. Diese Erlaubnis ist nicht übertragbar. Die Erteilung von Nutzungsrechten an Dritte ist dem Besteller nicht gestattet. Wird keine Netzwerklizenz (=Mehrplatzlizenz) erworben, ist die Nutzung nur auf einem einzelnen Computer gestattet. Bei einem Wechsel der Hardware ist die Software von der bisher benutzten Hardware vollständig zu löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätig halten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardwareeinheit ist unzulässig.
4. Bei einer Netzwerklizenz gilt dieses Nutzungsrecht für die vereinbarten Einzelplätze des vertraglich bestimmten lokalen Netzwerks. Der Besteller ist verpflichtet, jede Nutzung durch Dritte zu verhindern.
5. Soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist, hat der Besteller nicht die Befugnis, Software oder ihm überlassenes schriftliches Material zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu vermieten, zu verändern oder zu bearbeiten.
6. Vorhandene Urheberrechtsvermerke oder Registriermerkmale, wie insbesondere Registriernummern in der Software, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
7. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung des Bestellers gegen die vorstehenden Bestimmungen sind wir unbeschadet anderer Rechte befugt, eine Vertragsstrafe zu verlangen, die im Einzelfall von uns gemäß § 315 BGB festgesetzt wird und deren Höhe durch das zuständige Gericht überprüft werden kann.
8. Dritte im Sinne dieses Buchstabens sind auch mit dem Besteller verbundene Unternehmen, oder räumlich oder organisatorisch getrennte Einrichtungen, wie etwa Zweigniederlassungen.

4.06 Preise, Vergütung

1. Alle Preise gelten in EURO ab Haus zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten sowie der bei Lieferung gültigen Umsatzsteuer inklusive Originalverpackung.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Listenpreise, hilfsweise unsere üblichen Preise.
3. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung oder Lieferung oder für den Personaleinsatz (Lohn- und Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen durch Erhöhung der hiervon betroffenen Preise in dem zum Ausgleich dieser Veränderungen erforderlichen Umfang an den Besteller weiterzugeben.
4. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Werkvertrag, in dem wir Werkunternehmer sind und kündigt der Auftraggeber nach § 649 BGB bevor wir mit der Leistungsausführung begonnen haben, so steht uns eine pauschale Vergütung in Höhe von 5 % der vereinbarten Gesamtvergütung zu. Wir sind berechtigt, eine höhere angemessene Vergütung geltend zu machen.
5. Stellen wir nach Vertragsschluss fest, dass Annahmen nicht zutreffen, die Vertragsbestandteil geworden sind (s. B Ziff. 3), so ist der Besteller verpflichtet, etwaigen Mehraufwand nach den vereinbarten, hilfsweise unseren üblichen Sätzen zu vergüten, wenn wir kein Nachtragsangebot unterbreiten.

4.07 Zahlungsbedingungen

1. Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen auch elektronisch übermittelt werden können. Dabei können wir für die Rechnungstellung auch Boten oder Vertreter einsetzen. Die Rechnung wird an die allgemein bekannt gegebene Adresse, Faxnummer bzw. elektronische Adresse gesandt, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.
2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der Zahlungen nach der Verfügbarkeit für uns. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln gilt erst nach Einlösung in Höhe des eingelösten Betrages abzgl. aller Spesen als Zahlung. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.
4. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.

4.08 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung, Teilleistung

1. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem selben Rechtsverhältnis berechtigt.
2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.
3. Teillieferungen, Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, wenn sie für den Besteller nicht unzumutbar sind.

4.09 Lieferung, Gefahrübergang

1. Alle Lieferungen erfolgen ab Haus. Wir übernehmen keine Gewähr für die billigste Versandart.
2. Außer in Fällen einer Bringschuld, geht die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung, unabhängig von der Regelung der Transportkosten, mit Auslieferung an die mit der Versendung beauftragte Person auf den Besteller über, auch wenn wir die Versendung selbst durchführen.
3. Sofern der Besteller vor der Versendung seinen Wunsch mitteilt, werden wir die Lieferung auf seine Kosten durch eine Transportversicherung abdecken.

4.10 Vorbehalt der Selbstbelieferung, Leistungshindernisse, Annahmeverzug

1. Da wir Hardware und Standardsoftware bei Lieferanten beziehen, steht unsere Lieferpflicht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.
2. Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (s. Ziff. 1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Bestellers. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder wir ein Nachtragsangebot unterbreiten, nachdem sich Annahmen in unserem Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
5. Nimmt der Besteller Ware nicht fristgemäß ab, sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

4.11 Anspruchsgefährdung

1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so hat der Besteller bei sonst fehlender Vorleistungspflicht für seine Gegenleistung Sicherheit zu leisten. Besteht unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung oder Lieferung einer für den Besteller zu beschaffenden, nicht jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Ware, so können wir von dem Besteller verlangen, dass er in Höhe unserer Beschaffungskosten oder nach unserer Wahl in Höhe von 50 % seiner Gegenleistung vorleistet und für den Restbetrag Sicherheit leistet.
2. Im Übrigen gilt § 321 BGB mit der Maßgabe, dass wir auch bei Gefährdung anderer Ansprüche aus dem gleichen rechtlichen Verhältnis im Sinne von § 273 BGB unsere Leistung verweigern können.
3. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Besteller sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Besteller mit einer Leistung in Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321 BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten

4.12 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. Dies gilt nur für diejenigen Waren nicht, die der Besteller ausdrücklich bereits gezahlt hat.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
4. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, sofern er die Voraussetzungen für die Weiterleitung der eingenommenen Beträge an uns geschaffen hat und solange nicht die Voraussetzungen der Bestimmung über Anspruchsgefährdung (§ 321 BGB) eintreten. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Auf unser Verlangen ist der Besteller zur Offenlegung der Abtretung und zur Herausgabe der für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen an uns verpflichtet.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

4.13 Haftungsbeschränkung

1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach
Wir haften nicht für einfache Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für 1.1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch mindestens fahrlässige Pflichtverletzung,
1.2. sonstige Schäden durch mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung oder durch mindestens fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf),
1.3. Schäden, die in den Schutzbereich einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) fallen.
2. Haftungsbegrenzung der Höhe nach
Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind (einfache Erfüllungsgehilfen) ist auf den typischerweise bei Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und bei Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die Höhe des Erfüllungsinteresses begrenzt.
3. Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten
Dieser Buchstabe M gilt auch für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller zustande, so verzichtet der Besteller bereits jetzt auf alle Ansprüche, die über die Haftung nach diesem Buchstaben M hinausgehen.
4. Deliktische Ansprüche
Dieser Buchstabe M gilt auch für deliktische Ansprüche des Kunden.
5. Ansprüche aus übergegangenem Recht
Alle Ansprüche des Bestellers aus übergegangenem Recht sind ausgeschlossen, die über die Haftung nach diesem Buchstaben hinausgehen. Auf ausländisches Recht kann sich der Besteller bei der Geltendmachung übergegangener Ansprüche nur berufen, soweit der Anspruch auch bei Anwendung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich des Buchstaben M begründet ist. Eine weitergehende Haftung aus ausländischem Recht ist ausgeschlossen.
6. Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter
Soweit die Haftung nach diesem Buchstaben M ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Freistellung von Ansprüchen Dritter Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen seiner Erfüllungsgehilfen oder sonstiger von ihm eingesetzter Dritter frei, die über die Haftung nach diesem Buchstaben M hinausgehen, einschließlich Ansprüche aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und geschäftlichen Kontakten.

4.14 Ansprüche des Bestellers bei Mängeln (Sach- und Rechtsmängel)

1. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
2. Sachmängel bei gebrauchten Sachen. Beim Kauf gebrauchter Waren sind die Rechte des Bestellers wegen Sachmängeln ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche und Ansprüche aus einer von uns erteilten Zusicherung (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) oder Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§ 443 BGB) oder wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben (§ 444 BGB).
3. Nacherfüllung. Wir sind berechtigt, den Mangel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Bestellers auf Schadensersatz bleibt unberührt. Unsere Pflicht, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, ist in jedem Falle ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache; das Recht des Bestellers, Ersatz der Aufwendungen beim Rückgriff zu verlangen (§ 478 Abs. 2 BGB) bleibt hiervon unberührt.
4. Sachmängel bei zugelieferter Hard- und Software
a) In Abweichung von vorstehender Ziff. 3 gilt bei Lieferung von Hardware und Standardsoftware dritter Hersteller sowie bei Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen, dass wir zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Besteller abtreten können. Der Besteller muss in diesem Falle vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Besteller unzumutbar. Entstehen dem Besteller dabei Kosten, die er trotz Zwangsvollstreckung nicht bei diesem beitreiben kann, so sind wir dem Besteller zum Ersatz verpflichtet.
b) Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Hardware oder Software für die Bedürfnisse des Kunden angepasst, konfiguriert oder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht worden.
5. Eingriffe des Bestellers. Im Falle von Eingriffen des Bestellers in die Ware, insbesondere in den Programmcode, die nicht durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen ausdrücklich zugelassen sind, stehen dem Besteller keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn der Besteller uns nicht darlegt und beweist, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.
6. Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln, soweit nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen:
6.1. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
6.2. Alle übrigen Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres. 6.3. Das Gleiche gilt für Ansprüche wegen Rechtsmängeln mit folgender Ausnahme: Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, verjähren innerhalb von 5 Jahren.
O) Mitwirkung des Bestellers bei Mängeln
1. Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller die zur Fehlerdiagnose und -beseitigung nötigen Informationen notfalls auf Anfrage mitzuteilen und uns bei Nachbesserung per Datenfernübertragung oder Telefon einen geschulten und kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der an der Nachbesserung mitwirkt. Bei einer Nacherfüllung vor Ort ist uns ungehinderter Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben und erforderlichenfalls andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Bestellers einzustellen.
2. Der Besteller ist verpflichtet, an Hardware oder Software festgestellte Mängel möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.
3. Nimmt uns der Besteller auf Nacherfüllung in Anspruch und stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware, Fehlen eines Mangels), so hat uns der Besteller alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn, er hat unsere Inanspruchnahme nicht zu vertreten.
4. Bei Ausfall des Systems durch einen von uns zu vertretenden Fehler stellen wir die Daten in dem vor dem Ausfall vom Besteller zuletzt durchgeführten Stand der Datensicherung wieder her. Die entsprechenden Daten stellt der Besteller in maschinenlesbarer Form zur Verfügung.
5. Wird der Besteller wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu informieren.

4.15 Teilleistung

Haben wir von einem dritten Hersteller von Standardsoftware oder Hardware selbst nur eine Teilleistung erhalten, fehlt das Interesse des Bestellers an der Teilleistung nicht, wenn wir eine dem Besteller zumutbare Nacherfüllung mit unseren eigenen Mitteln erbringen. Bei Dokumentationen können wir eine Nacherfüllung auch durch Hotline-Service erbringen.

4.16 Rückgaberecht

Dem Besteller steht ein vertragliches Rückgaberecht grundsätzlich nicht zu. Etwas anderes gilt nur dann, wenn wir ihm ein Rückgaberecht ausdrücklich und schriftlich eingeräumt haben. Ein Anspruch auf Einräumung eines Rückgaberechts besteht in keinem Fall. Warenrücksendungen ohne vorherige Vereinbarung eines Rückgaberechts werden ausnahmslos abgelehnt. Wird dem Besteller von uns ein Rückgaberecht eingeräumt, so gilt dieses nur für bereits bezahlte Ware. Ausgenommen von jedem Rückgaberecht ist individuell hergestellte, konfigurierte, angepasste, bearbeitete, Aktions-, Ausverkaufs-, als solche bezeichnete auslaufende, ausgelaufene oder sonstige vom aktuellen Serienstandard abweichende Ware. Das Rückgaberecht erlischt spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Ware und kann wirksam nur ausgeübt werden durch fristgerechte Rücksendung, maßgeblich ist das Eintreffen der Ware bei uns,
1. bei Software: original verpackt und ungeöffnet, einschließlich Datenträger und Dokumentation;
2. bei Hardware: der gelieferten Geräte einschließlich Zubehör, Dokumentationen und vollständiger Originalverpackung in unverändertem, insbesondere unbeschädigtem Neuzustand.
Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Dieser wird in seinem eigenen Interesse den sichersten Transportweg wählen und für eine ausreichende Versicherung sorgen. Teilrückgaben von Lieferungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.

4.17 Tätigkeit von Mitarbeitern beim Besteller

1. Werden Leistungen unserer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beim Besteller erbracht, so sorgt dieser auf eigene Kosten für geeignete Räumlichkeiten und Ausstattung, soweit wir dies nicht übernommen haben.
2. Der Besteller hat auf eigene Kosten durch geeignete organisatorische und räumliche Maßnahmen sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen nicht in den Betrieb des Bestellers eingegliedert werden.
3. Gegenüber unseren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen steht dem Besteller kein Weisungsrecht zu. Das Weisungsrecht des Bestellers im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen kann nur gegenüber einem unserer gesetzlichen Vertreter oder einer hierfür als vertretungsberechtigt benannten Person ausgeübt werden.

4.18 Abnahmen

1. Ist nach Vertrag oder Gesetz eine Abnahme erforderlich, so gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
2. Auf unseren Wunsch hin sind für abgrenzbare Leistungsteile, die selbständig genutzt werden können, oder für Leistungsteile, auf denen weitere Leistungen aufbauen, Teilabnahmen durchzuführen, wenn die abzunehmenden Leistungsteile gesondert prüfbar sind. Sind alle Leistungsteile abgenommen, so ist die letzte Teilabnahme zugleich die Endabnahme.
3. Eine Teil- oder Endabnahme gilt spätestens als erklärt, wenn der Besteller nach Ablieferung der Leistung und angemessener Prüfungsfrist nicht innerhalb einer von uns schriftlich gesetzten weiteren Frist die Abnahme unter Angabe von Gründen schriftlich verweigert (Abnahmefiktion).
4. Gehört zur abnahmebedürftigen Leistung auch die Lieferung von Hardware oder Standardsoftware, so sind wir berechtigt, diese unabhängig von einer Abnahme der Leistung im Übrigen dem Besteller zu berechnen.

4.19 Export

Für die Beachtung von Exportvorschriften ist der Besteller allein verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, Ware an Orte zu versenden, für die Exportbeschränkungen gelten. Der Besteller wird andernfalls nach unserer Wahl die Ware an unserem Versendeort abholen oder eine Ersatzadresse benennen.

4.20 Verjährungshemmung bei Verhandlungen

Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Bestellers bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet 3 Monate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung.

4.21 Erfüllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens.
2. Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
3. Die Vertragssprache ist deutsch.
4. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens, wobei wir jedoch berechtigt sind, den Besteller an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber allen anderen Bestellern wird unser Sitz als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für den Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
5. Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungsbedingungen und Leistungsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

Besondere Vertragsbedingungen für die Entwicklung und Lieferung von Datenbanken

5.01 Allgemeines

denkform® erbringt nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen die Leistung der Erstellung von Datenbanken auf Grundlage der an denkform® vom Kunden überlassenen Unterlagen oder des vereinbarten Pflichtenheftes.

Begrifflich zu unterscheiden ist zwischen der Software zur Erstellung einer Datenbank (FileMaker), Datenbankinhalten und der zu erstellenden Datenbank ohne Inhalt, bei der Eingabeoberflächen, Relationen, Skripte, etc. nach Beauftragung erstellt werden (im folgenden „Datenbank“). Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet die Beauftragung damit nicht die Eingabe von Datenbankinhalten oder deren Pflege. Standardkomponenten, insbesondere die Datenbanksoftware FileMaker oder Betriebssysteme hat der Kunde selbst zu erwerben.

5.02 Einzelverträge

1. Art und Umfang der von denkform® zu erbringenden Leistungen für Einzelaufträge unter diesen Bedingungen sowie die entsprechenden einzelauftragsspezifischen Bedingungen werden zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer in den jeweiligen Einzelaufträgen definiert. Einzelaufträge können sowohl in Form von Dienstaufträgen als auch in Form von Werkverträgen zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Falls nichts gesondert geregelt ist, handelt es sich um einen Dienstvertrag, bei dem denkform® lediglich Unterstützungsleistungen erbringt. Sofern Dokumente Basis für die Leistungserbringung sind, sind diese in der entsprechenden Leistungsbeschreibung als Grundlage zu definieren und zu beschreiben.


2. Soweit die Datenbank in bestehende Datenbanken, ein Betriebssystem, in Arbeitsplätze (Workstations/Clients) sowie Server-Systeme, Netzwerke o. ä. integriert werden sollen, ist diese zusätzliche Dienstleistungen Gegenstand einer gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

3. Soweit dies einzelvertraglich zusätzlich vereinbart, steht denkform® dem Auftraggeber über die 06122 / 72 678 -0 Montags bis Freitags von 9:00 bis 13:00 und 14:00 bis 18:00 zur Verfügung. Im Rahmen einer weitergehenden Vereinbarung, kann darüber hinaus eine Bereitschaft auch für das Wochenende vereinbart werden.

4. Sämtliche über die Hotline hinausgehende Tätigkeiten, insbesondere Erweiterungen und Änderungen der Datenbank, werden nach Aufwand der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste für Stundensätze, Fahrtkosten, etc., in Rechnung gestellt.

5.03 Vergütung

Die vom Kunden an die denkform® zu zahlende Vergütung wird einzelvertraglich geregelt. Rechnungen sind sofort zahlbar.

5.04 Lieferort, Lieferzeit, Verzug

1. Liefertermine sind mangels konkreter Zusicherung grundsätzlich unverbindlich. Ist der Liefer- und/oder Leistungsort in einem Einzelvertrag nicht vereinbart und ergibt sich dieser auch nicht aus der Natur des Schuldverhältnisses, gilt der Firmensitz von denkform® als Liefer- und/oder Leistungsort.

2. Erkennt denkform®, dass die in einem Einzelvertrag gesondert festgelegten Termine nicht eingehalten werden können, so wird denkform® den Kunden unverzüglich schriftlich unter Darlegung der für die Verzögerung ausschlaggebenden Gründe informieren. In diesem Fall werden die Vertragsparteien das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen. 
Beide Vertragsparteien stellen sicher, dass zum vereinbarten Termin ein zur Lieferungs- und Leistungsabnahme autorisierter Mitarbeiter zugegen ist.

5.05 Aufrechnung

Ein Kunde ist nicht berechtigt, gegen denkform® ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammenden Anspruchs auszuüben. Aufrechnen kann der Kunde nur mit solchen Ansprüchen gegen denkform®, die unstrittig oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.06 Prüfung und Gewährleistung

Die Parteien sind sich bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. denkform® übernimmt daher keine Gewährleistung für unerhebliche Mängel.

denkform® leistet Gewähr dafür, dass die im Rahmen von Einzelverträgen unter diesem Vertrag von ihr erbrachten und gelieferten Werkleistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit für den vorgesehenen Gebrauch aufheben oder mindern - insbesondere die für den Kunden erstellte Datenbank die in der für sie geltenden Leistungsbeschreibung aufgeführten Eigenschaften hat - und mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden sind.

denkform® gewährleistet, dass die Datenbank allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein, stellen keine Garantiezusagen bestimmter Eigenschaften dar. Eine Garantiezusage von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von denkform® schriftlich bestätigt wurden.

Ausdrücklich von dieser Gewährleistung wegen Fehlern ausgenommen sind Standartsoftwarekomponenten, insbesondere die für den Betrieb der Datenbank erforderliche Software FileMaker Pro und Betriebssystem, auf der die Datenbank nebst FileMaker™ ausgesetzt wird. 
Der Kunde, der nicht Verbraucher ist, hat die übergebene Datenbank unverzüglich nach Erhalt auf deren vollständige Funktionalität und etwaige Mängel zu überprüfen. Unterbleibt eine unverzügliche Rüge (zwei Wochen nach Ablieferung), so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.

Für den Fall, dass dem Kunden das Recht zur eigenständigen Bearbeitung der Datenbank eingeräumt wird, erhält er ein Masterpasswort. Mit Übergabe des Masterpasswortes zur Bearbeitung der Software entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche sowie die Haftung, es sei denn der Kunde weist nach, dass etwaige Mängel oder Schäden nicht durch die von ihm vorgenommene Änderung der Datenbank verursacht wurde.

Mängelansprüche gegenüber Verbrauchern verjähren innerhalb von zwei Jahren, ansonsten innerhalb eines Jahres. Diese Frist gilt auch für den Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Mängelansprüche sind nicht übertragbar. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von denkform® Nachbesserung oder Nachlieferung. Falls denkform® gerügte Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt oder zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, ist der Kunde berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung der Miete bzw. des Kaufpreises zu verlangen.

5.07 Nutzungsrechte

1. Der Kunde erkennt an, dass er ausschließlich das Recht erhält, die Software gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden und dass er keine anderen Rechte oder Eigentumsansprüche erhält. denkform® behält alle Rechte an der lizenzierten Software, die nicht ausdrücklich gemäß dieser Vereinbarung gewährt werden. denkform® behält alle Rechte, Eigentumsansprüche und Interessen an der lizenzierten Software (einschließlich ohne Einschränkung solche an vom Kunden vorgeschlagenen oder durch die Nutzung der Software durch den Kunden entstandenen Verbesserungen) sowie an anderen Erfindungen, Entwicklungen, Verbesserungen, Algorithmen oder Formeln. Der Kunde erhält somit grundsätzlich (wenn nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart wird) ein ausschließliches Nutzungsrecht an der von denkform® erstellten Datenbank, jedoch kein Bearbeitungsrecht an der Programmierung. 

2. Das Nutzungsrecht an der erstellten Datenbanksoftware ist auf die Anzahl der einzelvertraglich festgelegten Rechner (CPUs) beschränkt.
Zusätzlich wird dem Kunden ein Recht zur Übertragung der ihm übertragenen Nutzungsrechte mit Ausnahme der Übertragung des Bearbeitungsrechts eingeräumt. Da die Programmierung der Datenbanksoftware besonderes Know-how der denkform® enthält, bedarf die Übertragung des Bearbeitungsrechts an Dritte der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung der denkform®. 

3. Standard-Software:
 Sofern im Vertrag eines Einzelvertrages unter diesem Vertrag seitens denkform® an den Kunden Standardsoftware überlassen wird, räumt denkform® dem Kunden an der im entsprechenden Einzelvertrag als solche gekennzeichneten Standardsoftware einschließlich der dazugehörigen Dokumentation ein nicht-ausschließliches, unbegrenztes Recht zur Nutzung ein.

5.08 Haftung

1. Für Schadensersatzansprüche, gleich ob aus Werkvertrag, Warenlieferung oder Dienstleistung resultierend, aus Unmöglichkeit der Leistung und aus positiver Vertragsverletzunghaftet denkform® nur


1.1. ohne Begrenzung der Schadenshöhe für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten der denkform® der durch schwerwiegendes Organisationsverschulden verursacht wurden.

1.2. für Schäden aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf die Schadenshöhe, die vertragstypisch und vorhersehbar ist. Das gleiche gilt für Schäden, die von Erfüllungsgehilfen von denkform® grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht wurden. Im übrigen wird die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. denkform® übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden, sowie für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden.


2. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für Ansprüche aus Verschulden anlässlich der Aufnahme von Vertragsverhandlungen. Darüber hinaus für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

5.09 Schlußbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

Diese besonderen Vertragsbedingungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen von denkform® vor.

Im Fall einer Ausfuhr der Datenbank hat der Kunde für das Einholen der Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen. Er ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen verantwortlich.

2. Der Vertrag sowie die unter ihm geschlossenen Einzelverträge bleiben jeweils auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Lückenhaftigkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam oder lückenhaft sein, so werden sich die Vertragsparteien unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen oder lückenhaften Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von denkform®. Dasselbe gilt, wenn ein Verbraucher keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.