Übersicht der Fördermittel

Bildungsprämien für Fortbildung

Bildungsprämien für Fortbildung

Bitte beachten Sie:

Erst beraten lassen, dann anmelden !

 

Informationen zur Qualifizierung von Beschäftigten sowie über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung. Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Zuschüssen und der Förderung zur beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer ist jeweils die Dienststelle, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt.

Bundesagentur für Arbeit

Die bundesweiten Beratungsstellen

Um für die Weiterbildung einen Prämiengutschein zu bekommen, müssen Sie zunächst eine Beratungsstelle aufsuchen. Von diesen gibt es mehr als 600 in ganz Deutschland - eine davon mit Sicherheit in Ihrer Nähe. In diesen Beratungsstellen ist guter Rat nicht teuer. Im Gegenteil: Das Beratungsgespräch selbst ist kostenlos. Und wie alles an der Bildungsprämie zahlt sich auch der Besuch einer Beratungsstelle aus. Hier kennt man die regionalen Weiterbildungsangebote und den lokalen Arbeitsmarkt. Das macht die Beratungsstellen kompetent und zu Ihrem verlässlichen Partner bei der Suche nach der passenden Weiterbildungsmaßnahme.

Die Beratungsstelle berät Sie in allen Fragen der Bildungsprämie: Welche Weiterbildung möchten Sie machen? Was soll das Ziel des Kurses oder Lehrgangs sein? Haben Sie schon einen konkreten Anbieter gefunden? etc. Die Beratungsstelle prüft, ob die Förderkriterien erfüllt sind, nennt Ihnen mindestens drei Weiterbildungsanbieter und stellt Ihnen einen persönlichen Prämiengutschein aus.

Am schnellsten finden Sie eine Beratungsstelle in der Nähe über die Übersichtskarte:

Übersicht Beratungsstellen

Oder Sie rufen die kostenlose Hotline an: 0800 2623000. Am Telefon werden all Ihre Fragen rund um die Bildungsprämie sofort und kompetent beantwortet.

Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer Beratungsstelle.

Eine Übersicht über die Beratungsstellen

oder informieren Sie sich unter der kostenlosen Rufnummer 0800 2623000

Vereinbaren Sie bei Ihrer Beratungsstelle einen Termin. Die Beraterin bzw. der Berater überprüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Gemeinsam besprechen Sie mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämiengutschein.

Bei einem Weiterbildungsanbieter wie wir lösen Sie Ihren Prämiengutschein für Ihre Weiterbildungsmaßnahme – etwa einen Englischkurs, einen Computer- oder Technikkurs – ein und sparen so bis zu 50 Prozent der Kosten.

Voraussetzungen

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung & Forschung und aus dem europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Für nicht geringqualifizierte Kurz- oder Saisonarbeiter bietet die Bundesagentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds eine Förderung der Weiterbildung. Übernommen werden Trainingskosten von 25% bis 80%, wenn der Arbeitsausfall saisonal oder konjunkturell bedingt ist.

ESF-BA-Programm


Förderungen nach Ländern

Förderung der Weiterbildung durch Qualifizierungsschecks

Mit "Qualifizierungsschecks" unterstützt das Land Hessen die Bemühungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, durch Weiterbildung ihre beruflichen Chancen langfristig zu erhalten und zu verbessern. Der Qualifizierungsscheck unterstützt die Weiterbildung von Beschäftigten kleiner und mittlerer Unternehmen bis zu 250 Personen, die für ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert.

Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, werden nur einmalig mit max. 500 Euro pro Person gefördert.

Wie können Interessierte einen Qualifizierungsscheck erhalten?

Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche und neutrale Bildungsberatung, die für die Beratenen kostenlos ist. Die Beratung dient dazu, die Auswahl einer gezielten Weiterbildung aus der breiten Angebotspalette sicherzustellen. Als Ergebnis des Beratungsgesprächs werden Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme und in Frage kommende Weiterbildungsanbieter festgelegt.

Beratung zum Qualifizierungsscheck erhalten Sie auch bei der VHS - Volkshochschule Frankfurt:

  • Frau Lamberti, Tel: 069 212-46703
  • Frau Stephan-Kesper, Tel: 069 212-31156

Weitere Informationen zum Scheck und eine Liste weiterer Beratungsstellen finden Sie hier:

Förderungen

Das Land Nordrhein Westfalen unterstützt seine Unternehmen durch sogenannte Bildungsschecks, wodurch ein beträchtlicher Teil der Kosten (maximal 50% bzw. maximal 500,- Euro) der Fortbildungsmaßnahme übernommen werden kann.

Lesen Sie mehr über

Bildungsschecks

oder

Berufliche Weiterbildung NRW

Der Weiterbildungsbonus vom "Hamburger Förderinstrument für berufliche Weiterbildung" leistet viel und ist schnell beantragt. Die Förderbedingungen und das Antragsverfahren sind unkompliziert.

Weiterbildungsbonus Hamburg

Das Bundesland Sachsen fördert Weiterbildungen mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen.

Wer in Sachsen etwas bewegen will, steht nicht allein da. Denn in vielen Fällen können Sie auf öffentliche Fördermittel zugreifen. Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB ist dafür Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Ob Privatperson, Verein, Verband, Unternehmen oder Kommune – die SAB bietet für viele Zielgruppen die passenden Förderprogramme. Als zentrales Förderinstitut des Freistaates Sachsen vergeben wir Fördermittel in den Bereichen Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Wohnungsbau, Infrastruktur & Städtebau sowie Umwelt & Landwirtschaft.

SAB Sachsen